Ich betreibe in der Nähe von Pasewalk eine Praxis und in Greifswald das Heil- Hypnose- und Coachingzentrum.
Unser Zentrum liegt im ersten Geschoss eines 200 Jahre alten Gebäudes, welches sehr zentral am Bahnhof Greifswald liegt. Wir sind mit Bus und Bahn sehr gut zu erreichen. Direkt gegenüber befindet sich ein großer Parkplatz. Das Zentrum verfügt über 4 separat nutzbare Therapie- und Behandlungsräume. In unseren Räumen können Beratungen, Therapien, Hypnosesitzungen als auch Akkupunktur- und Energiebehandlungen durchgeführt werden.
Eine geräumige Küche und 2 getrennte Bäder ermöglichen die Durchführungen von Tagesseminaren und Wochenendveranstaltungen.
Schulsteig 22
17309 Viereck
Tel.: 0174 7806838
Bahnhofstraße 38
Hansestadt Greifswald
Tel.: 0174 7806838
Nähe Bahnhof Greifswald, großer Parkplatz vor der Praxis vorhanden
Vor der Therapie führe ich ein Erstgespräch durch. Der Zeitumfang für dieses Erstgesprächs beträgt ca. 55 Minuten und ich berechne dafür 55 Euro. Die Berechnung der Kosten für eine Einzeltherapie bzw. eine Hypnosesitzung (60 Minuten) erfolgt nach individueller Vereinbarung. Die Sitzung einer Paartherapie (60 Minuten) kostet 90 Euro.
Bei Vereinbarung eines Termins erklären Sie sich zugleich einverstanden, im Fall einer kurzfristigen Absage des Termins durch Sie eine Entschädigung von 45 Euro zu zahlen. Sollte keine Abmeldung des Termins erfolgen, sind die vereinbarten Kosten in voller Höhe zu begleichen. Bei einer rechtzeitigen Absage (48 Stunden vorher) enstehen keine Kosten.
Das Honorar für Seminare und Coaching wird individuell festgelegt.
Meine Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen, jedoch von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Krankenkasse nach. Sollten Sie als gesetzlich Versicherte/r über eine Zusatzversicherung "Heilpraktikerleistungen" verfügen, werden die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Ich stelle Ihnen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus, die Sie als Privat- oder Zusatzversicherte/r sowie Beihilfeberechtigte/r Ihrer Krankenversicherung einreichen können, soweit Heilpraktikerkosten mitversichert sind.
Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, sind als „Außergewöhnliche Belastungen" begrenzt steuerlich absetzbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.